Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16.01.2023 um einen Betrag bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Die Entwicklung, Standardisierung, Betrieb und Vertrieb von Software-Lösungen und -Plattformen zur Digitalisierung von Kommunikationsprozessen und das Kommunikationsmanagement.