Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten und Restaurationsbetrieben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben und vertreten. Sie darf sich ferner an solchen Unternehmen im eigenen Namen beteiligen, und zwar auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.