| Gegenstand | der Einbau von genormten Baufertigteilen, Wohnungs- und Häuserrenovierungsarbeiten, der Verkauf von Fenstern und Türen, die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten, die Verlegung von Fliesen, Platten, Parkett und Mosaik, die Herstellung von Betonstein- und Terrazzo, ferner die Erbringung von Dienstleistungen als Rollladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter, Gebäudereiniger sowie Estrichleger.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach § 34c GewO, werden erst nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ausgeübt. |