| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und Handel, der Im- und Export von Waren, insbesondere von Bau(roh)stoffen und Baumaterialien, Inneneinrichtungen. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die dem Hauptzweck des Unternehmens umnittelbar oder mittelbar dienen und ihn fördern. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder sich mit ihnen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen, solche Unternehmen erwerben, deren Vertretung und Führung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. |