| Gegenstand | (i) Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte;
(ii) Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen;
(iii) Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing;
jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |