Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Auftragsannahme,- vergabe, Bauträger-Tätigkeit, Bauprojekt-Überwachung, Bauleitung, Bauplanung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art an Gesellschaften jeder Rechtsform sowie der Erwerb, das Halten und Unterhalten von Grundstücken, Gebäuden und Betriebseinrichtungen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligten sowie andere Unternehmen zu gründen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.