| Gegenstand | (1) Auftragsannahme,- vergabe, Bauträger-Tätigkeit, Bauprojekt-Überwachung, Bauleitung, Bauplanung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art an Gesellschaften jeder Rechtsform sowie der Erwerb, das Halten und Unterhalten von Grundstücken, Gebäuden und Betriebseinrichtungen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligten sowie andere Unternehmen zu gründen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |