| Gegenstand | Die Übernahme der persönlichen Haftung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellsschafterin (Komplementärin) an der VZBestandshalter GmbH & Co. KG, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an Immobilienprojekten und Immobiliengesellschaften. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlalubnis vorliegt. |