Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Kaufmännische Dienstleistungen, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind und Unternehmensberatung aller Art.