| Gegenstand | Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten; Verwaltung eigenen Vermögens; Projektentwicklung; Verwaltung sowie Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Tätigkeiten im Bereich Hausverwaltungen, Reinigungsservice und Hausmeisterdienste ohne handwerkliche Tätigkeiten; kaufmännische Beratung von Unternehmen mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund, soweit gesetzlich zulässig, nicht jedoch die Rechts- und Steuerberatung, jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |