Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gastronomie, Catering und Einzelhandel, Veranstaltungen und Beratung in den Bereichen Ernährung und Nachhaltigkeit.