Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Gaststätten, gastronomischen Einrichtungen, das Catering von Speisen und Getränken, der Eventservice und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte sowie das Aufstellen von Münz-, Spiel- und Wettautomaten.