Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
das Eingehen und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung