Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Allgemeine Unternehmens- und Wirtschaftsberatung (ohne Rechtsberatung), der An- und Verkauf im eignen Namen und auf eigene Rechnung von Immobilien, Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Immobilien und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.