| Gegenstand | Die Errichtung von Wohn- und Geschäftsbauten auf eigene Rechnung und mit eigenen Mitteln auf Grundstücken, die die Gesellschaft erworben hat, oder an der ihr ein Erbbaurecht eingeräumt wurde, einschließlich Projektentwicklung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundbesitz zu erwerben und zu veräußern. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34c GewO, werden nicht ausgeübt. |