Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der An- und Verkauf, die Entwicklung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten, die Beratung anderer Immobilienunternehmen sowie die Unterstützung bei der Vermittlung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen.