| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Volksbildung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. Betrieb/Trägerschaft einer Kindertagesstätte (Gegenstand des Unternehmens i.S.d. § 3 Abs. 1 Ziff. 2 GmbHG) 2. Ein zentraler Gedanke der Arbeit der Gesellschaft ist das ökologische Grundkonzept 3. Dieses beinhaltet sowohl Elemente der Naturpädagogik in den Kindergartenalltag zu integrieren, als auch, dass es von Beginn an Ziel ist, eine nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltete und agierende Kindertagesstätte zu schaffen 4. Das heißt, Innenausstattung, Spielmaterialien, Erziehung und Ernährung sind nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet und werden in der Kindertagesstätte gelebt 5. Die Kinder sollen die Natur aktiv erleben und erforschen. 6. Im täglichen Miteinander ergeben sich viele Situationen, um gemeinsam mit den Kindern Möglichkeiten zu finden, selbst etwas zur Erhaltung der Umwelt beizutragen. 7. Projekte sollen die Sensibilität der Kinder im Zusammenleben von Natur, Mensch, Tier und Pflanzen fördern 8. Oberste Prinzipien sind der respektvolle uncl wertschätzende Umgang mit der Natur, Ressourcenschonung sowie die Erziehung der Kinder in diesem Sinne 9. Die Gesellschaft stellt zum Betrieb der Kindertagesstätte pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein. Diese erhalten ein branchenübliches Gehalt 10. Alle pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte bilden sich regelmäßig zu entwicklungspsychologischen und pädagogischen Prozessen fort 11. Die Finanzierung eines Betreuungsplatzes erfolgt auf der Basis des sogenannten Kitagutschein Verfahrens über den "Kitagutschein". |