| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen. |