Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Verkauf von Lebensmitteln und textilen Produkten sowie Import und Export von Lebensmitteln und textilen Produkten, soweit dies nicht einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf. Ferner der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch in Form von Immobilien, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, geistigen Eigentums, Urheberrechten, Erfindungen, sowie die Verwaltung von prozentualen Provisionen im Geschäftsverkehr.