Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Anteilen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.