Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Konzeption, Anmietung, Vermietung, Verwaltung, Betreuung
und Organisation von Wohnanlagen, insbesondere Seniorenwohnanlagen sowie die Erbringung
von Serviceleistungen für die Bewohner und Betreiber dieser Anlagen einschließlich
Serviceleistungen im Wirtschafts-, Verwaltungs- und technischen Bereich von
Sozialeinrichtungen. Ausgeschlossen ist eine genehmigungspflichtige Tätigkeit gem. § 6 Abs. 1
Heimgesetz. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Sie ist berechtigt, Verwaltungs, Versorgungs- und sonstige Dienstleistungen gegenüber Dritten zu erbringen. Darüber hinaus darf sie sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken beteiligen sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen.