Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobilienkauf und -verkauf (auch mittelbar über Beteiligungen) im In- und Ausland, Abwicklung, Projektentwicklung und Planung von Bauprojekten für dritte Personen, An- und Verkauf von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte