| Gegenstand | Die Entwicklung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten; die Verwaltung eigenen Vermögens; die Projektentwicklung; die Verwaltung sowie die Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Tätigkeiten im Bereich Hausverwaltungen, Reinigungsservice und Hausmeisterdienste ohne handwerkliche Tätigkeiten; die kaufmännische Beratung von Unternehmen mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund, soweit gesetzlich zulässig, nicht jedoch die Rechts- und Steuerberatung; jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |