Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Bauunternehmungen aller Art, insbesondere Errichtung von Wohngebäuden und Industrie-, Geschäfts-, Verkehrsbauten auf eigenen und fremden Grundstücken, Kauf und Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke sowie andere Handlungen, die diesem Zweck dienen, außer denjenigen, für die eine gesonderte Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist.