HRB 189339 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Trialog - Jugendhilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
015
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
HRB 189339 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
086
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
019
Text
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Trialog e.V. Jugendhilfeleistungen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 17034 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.08.2017.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
024
Text
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist der AmBerCo - Ambulante Beratung & Coaching e. V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 20345 B) durch Übertragung seines Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Abrufuhrzeit
05:53:01
Abrufdatum
2025-10-26
Letzte Eintragung
2025-06-24
Anzahl Eintragungen
5
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2019-10-17
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2017-09-01
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2019-10-17
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
VertretungsberechtigteAnneke Rieper (Rolle 3)
Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Schutzes von Ehe und Familie, der Hilfe für Behinderte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung der theoretischen und praktischen Arbeit irn Bereich der ambulanten und stationären sozialpädagogischen und sonderpädagogischen Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII (KJHG) in den jeweils geltenden Fassungen. Durch die intensive Betreuung und Begleitung von Familien bzw. alleinerziehenden Einzelpersonen sollen diese durch die folgenden "Hilfen zur Erziehung" in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden. Die Gesellschaft leistet somit praktische und theoretische Arbeit insbesondere auf dem Gebiet der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII sowie Eingliederungshilfen gem. SGB XII. Es werden insbesondere folgende gesetzliche Leistungen angeboten: a) Begleiteter Umgang gem. § 18,3 SGB VIII in Verbindung mit § 1684 BGB: Die Aufgabe des Begleiteten Umgangs besteht darin, bei konfliktreichen Trennungen eine einvernehmliche Umgangsregelung mit den Beteiligten zu erarbeiten. Zwischen den zerstrittenen Parteien wird eine Vermittlung angeboten, um eine Konfliktlösung ohne gerichtlicher Entscheidung zu erwirken. b) Soziale Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII: Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen für Kinder und Jugendliche. Es finden zeitlich befristete, themenzentrierte oder fortlaufende pädagogische Gruppenangebote sowie Beratungen und Betreuungen mit minderjährigen Kindern sowie volljährigen, jungen Erwachsenen und deren Eltern in Krisen ihrer Entwicklung statt. c) Erziehungsbeistand/Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII: Die Aufgabe einer Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Probleme von Minderjährigen und volljährigen, jungen Erwachsenen unter Einbezug ihres sozialen Umfeldes zu bearbeiten. Gegenstand der Betreuung sind insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung, schulische Probleme des Kindes/jungen Erwachsenen sowie andere soziale Bezüge (z.B. Freizeit, Freundeskreis). d) Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII: Diese ambulante Hilfe zur Erziehung bezieht sich auf die gesamte Familie und hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschieden Bereichen des Alltagslebens zu leisten z.B. materielle Situation, Eltern-Kind-Beziehung, Paarbeziehung sowie die Weitervermittlung an andere Fachdienste. e) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII: Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer derartigen Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. f) Eingliederungshilfe gem. § 52/53 SGB XII: Dieses Angebot richtet sich an körperlich, geistig und seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Bedarfsfall werden die Eltern, soziale Kontakte und das Umfeld in die Arbeit mit einbezogen. Der Schwerpunkt ist die Annahme und Umgang mit den jeweiligen Beeinträchtigungen. g) Unterbringung in Pflegefamilien gem. § 33 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bedingungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Erziehungsform bieten. h) Stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen gem. § 34 SGB VIII: Stationäre Hilfen sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Entwicklungsstand sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie, die Erziehung in einer anderen Familie oder auf ein selbständiges Leben vorbereiten. i) Angebote für delinquente Kinder und Jugendliche: Entwicklung von geeigneten erzieherischen Hilfen, um straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zu unterstützen, damit Freiheitsentzug vermieden oder verkürzt wird. Entwicklung von präventiven Angeboten zur Abwendung von delinquenten Verhalten von Kindern. j) Jugendsozialarbeit: Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. k) allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie: Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass die Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen werden kann und Konfliktsituationen innerhalb der Familien gewaltfrei gelöst werden können. l) Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (U 25) im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. m) Kooperationen mit anderen Fachdiensten zur Flexibilisierung und Weiterentwicklung der gemeinnützigen Aufgaben im Jugendhilfebereich: Im Land Berlin werden kooperative und innovative Entwicklungen von Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Prävention zwingend notwendig. Trialog wird sich im Rahmen gemeinnütziger Aufgaben an der Entwicklung beteiligen und neue Angebote entwickeln.
Status Rechtstraeger › Code
001
Auswahl zusatzangaben › Kapitalgesellschaft
Zusatz Gmb H › Stammkapital
Zahl
26000.00
Auswahl waehrung › … › Code
EUR
Dauer Des Rechtstraegers
unbestimmt