| Gegenstand | Betrieb einer Bar als gastronomischer Betrieb mit Alkoholausschank, Abhalten von Veranstaltungen, Seminaren, Tastings und Schulungen, Durchführung von Außer-Haus-Catering, Vermietung der Räumlichkeiten, z.B. für Privat- und Firmenfeiern sowie Filmdreh, Herstellung eigener Getränke-Produktlinien (u.a. Spirituosen, Wein, Sirup, Limonaden) sowie Bücher und Tonträger und Veranstaltung von Barreisen; Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt. |