Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Bar als gastronomischer Betrieb mit Alkoholausschank, Abhalten von Veranstaltungen, Seminaren, Tastings und Schulungen, Durchführung von Außer-Haus-Catering, Vermietung der Räumlichkeiten, z.B. für Privat- und Firmenfeiern sowie Filmdreh, Herstellung eigener Getränke-Produktlinien (u.a. Spirituosen, Wein, Sirup, Limonaden) sowie Bücher und Tonträger und Veranstaltung von Barreisen; Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt.