| Gegenstand | Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Bewertung und Verwaltung von Grundbesitz, die Beratung von Immobilieneigentümern und -investoren sowie die Kontaktvermittlung und Interessenvertretung bei Immobiliengeschäften in Deutschland. Sofern Teile des Unternehmensgegenstands der Genehmigungspflicht des § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung unterliegen, ist die Ausübung der Tätigkeit abhängig vom Vorliegen der notwendigen Genehmigung. |