mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Bewertung und Verwaltung von Grundbesitz, die Beratung von Immobilieneigentümern und -investoren sowie die Kontaktvermittlung und Interessenvertretung bei Immobiliengeschäften in Deutschland. Sofern Teile des Unternehmensgegenstands der Genehmigungspflicht des § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung unterliegen, ist die Ausübung der Tätigkeit abhängig vom Vorliegen der notwendigen Genehmigung.