| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern im Sinne des § 52 II Satz 1 Nr. 7 AO, die unter anderem durch das Einrichten und Betreiben von Kindertagesstätten erreicht werden soll. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke irn Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |