| Gegenstand | (1) Die Zwecke der Gesellschaft sind a)die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b)die Förderung von Kunst und Kultur, c)die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Ausführung wissenschaftlicher Forschungsprojekte, insb. im Zusammenhang mit archäologischen Ausgrabungen, und zeitnahe Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse, Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in pädagogische Konzepte, Aufbau und Betreiben einer international tätigen wissenschaftlichen Akademie mit einer Arbeitsstätte in Delphi, Griechenland, Durchführung eigener Veranstaltungen, vor allem - Symposien, - Kongresse, - Vorträge mit dem Ziel der Verdeutlichung und Nutzbarmachung, Anwendung von Forschungsergebnissen, - Wettbewerbe, Präsentationen und Ausstellungen im Rahmen einer Neustrukturierung der Künste in den sechs Kunstkategorien: Musikalische Künste & Klänge, Darstellende Künste & Akrobatik, Sprachliche Künste & Vortragskunst, Visuelle Künste & Kunsthandwerk, Soziale Künste & Kommunikation, Ökologische Künste & Architektur e) Ausgestaltung des wissenschaftlichen Rahmenprogramms im Zusammenhang mit den Delphischen Spielen und Delphiaden, f)interdisziplinäre Vernetzung von Menschen verschiedener Nationalitäten und Vermittlung des delphíadíschen Gedankenguts durch Schaffung einer digitalen Kommunikationsbasis und der genannten Veranstaltungen. (3) Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen und Tochtergesellschaften gründen. Dabei darf ihre Gemeinnützigkeit nicht gefärdet sein. |