Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Betrieb von Cafés und Gastronomiebetrieben; Handel, Im- und Export von Getränken und Lebensmitteln; Handel und Vermietung von Kraftfahrzeugen; Handel mit Schmuck und Accessoire; Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigenem wirtschaftlichen Interesse; Verwaltung eigenen Vermögens.