| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer wird bei der Bestellung der Gruppe A oder der Gruppe B zugeordnet. Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer der Gruppe A und einen Geschäftsführer der Gruppe B vertreten. Für den Fall, dass
lediglich ein Geschäftsführer - sei es einer der Gruppe A oder der Gruppe B - bestellt ist, wird die Gesellschaft durch diesen Geschäftsführer allein vertreten. |