Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen insbesondere im Bereich Vertrieb und Marketing, Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, und Verwaltung eigenen Vermögens, z. B. Immobilien.