Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO)) und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit sie nicht einer weiteren Erlaubnis nach der GewO bedürfen