Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) Bau, Erwerb, Vermietung, Verwaltung und jede andere mögliche Verwendung von Geschäftsräumen und anderen Räumen auf eigenen, gepachteten oder nach sonstiger Rechtsgrundlage in Nutzung genommenen Grundstücken, Grundstücksteilen und Gebäuden;
b) Wohnungsbau und sonstige Bauträgermaßnahmen, Infrastruktur und Projektentwicklung;
c) den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen zu vermitteln bzw. Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen