Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, die Produktion und die Vermittlung von Dienstleistungen, jeweils im Bereich Medien, Publizistik und Politik, ausgenommen die Rechts- und Steuerberatung.