Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögen aller Tochtergesellschaften, Beteiligungen im eigenen Namen sowie alle Managementtätigkeiten der Tochtergesellschaften, ferner die Erstellung von Entwicklungskonzepten für Immobilien aller Art.