Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen. Weiterhin verwandte Nebengeschäfte im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, die zur Erreichung des Firmenzwecks geeignet sind, ausgenommen sind alle Tätigkeiten nach § 34 a Gewerbeordnung und Dienstleistungen in den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung.