Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung Dritter über alle Fragen zum Thema Energie, die Vertragsvermittlung und der Handel mit energieeffizienten Produkten.