Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern (soweit der Handel nicht einer besonderen Genehmigung bedarf) im eigenen sowie im fremden Namen, insbesondere der Handel mit Pflanzen, Bekleidung und Accessoires, Handel mit Baumarkt-, Sport- und Küchenartikeln, Spielzeug, Printmedien, Tonträgern, Computerspielen und Filmen über Internet-Plattformen, sowie das Erbringen von Logistikdienstleistungen und digitaler Dientsleistungen für den Handel über Internet-Plattformen.