Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Schuhen, Textilien, Reiseutensilien und Accessoires sowie mit Medizinprodukten, soweit dies nicht genehmigungspflichtig ist.