Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Erbringung von kaufmännischen Dienstleistungen.