Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der FAP Group GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 192201), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 13.12.2018 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Finanzierungsberatung, Beteiligungsberatung, Vermögensberatung sowie die Immobilientransaktionsberatung. Dieses ebenso gegenüber Fonds, insbesondere von Immobilienfonds oder Kreditfonds, welche u.a. Darlehen oder Mezzanine-Darlehen für Bestands- oder Projektentwicklungen vergeben. Das Unternehmen betreibt die branchenspezifische Marktanalyse, identifiziert Investitionsmöglichkeiten und prüft Anlagestrategien. Es berät zu Direktanlagen in Immobilien wie auch zu Investments in Finanzierungen. Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch sind jeweils ausgenommen.