| Gegenstand | Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes gem. § 52 Abs. 2 Nr. 24 Abgabenordnung in der Fassung, die zuletzt durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 (BGBl I 2016, S. 1824) geändert wurde.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch jeweils überparteilich und für Privatpersonen entgeltfrei
- die regelmäßige Durchführung des "Deutschland-Sommer. Das Fest der Demokratie", die konzeptionell der "Almedalen-Woche" in Schweden verbunden ist;
- die Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Organisationen, die dieselben Satzungszwecke haben;
- Veranstaltungen von Diskussionsrunden u. a. an Schulen und Universitäten zur Förderung des parlamentarischen Nachwuchses in Deutschland;
- Organisation und Durchführung von Vorträgen und Seminaren zur Wahrung von demokratischen Standards;
- Herausgabe von Publikationen zur Förderung demokratischer Standards.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |