Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Mehrung und Verwertung des eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten sowie Gesellschaftsanteilen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung.