| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und die Übernahme von administrativen Tätigkeiten bei den Tochtergesellschaften, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedarf. Die Verwaltung wird unter Ausschluss von Tätigkeiten gem. § 32 c GewO getätigt. |