Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundbesitz im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und die Übernahme der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, deren Geschäftszweck die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und Vermögens ist, als persönlich haftende Gesellschafterin.