mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, ferner die Verwaltung eigenen Vermögens.