| Gegenstand | Die Beratung zu und Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen, Anteilsscheinen in- und ausländischer Kapitalanlagegesellschaften, geschlossenen Fonds und weiteren Kapitalanlagen, sofern dafür keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist. Erstellung von Finanzplänen. Beratung von Unternehmen und Selbstständigen, insbesondere zu Themen der Strategie und Unternehmensführung sowie Coaching von Führungskräften und Mitarbeitern. Ferner sämtliche den Geschäftszweck fördernde Nebengeschäfte. |