| Gegenstand | Erwerb, Halten, Vermietung und Verpachtung, Verwalten von eigenem Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten und eigenem Vermögen, jeweils soweit hier keine behördliche Genehmigung, insbesondere nach Kreditwesengesetz oder nach § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist |