| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegen. |