| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und gewerblicher Grundstückshandel sowie die Vermittlung von Investmentanteilen (§ 34 f GewO). |